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MCS Safety

Hauptsitz Krefeld

DIN EN 407:2004

mcs-en-norm

Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken (Hitze und/oder Feuer)

Hitzeschutzhandschuhe werden eingesetzt zum Schutz vor Kontakt- oder Strahlungswärme, Funkenflug, Feuer oder flüssigem Metall. Entsprechend finden sich die Einsatzgebiete vor allem im Metallbereich, im Hüttenwesen und der Glas- und Keramikindustrie.

Hitzeschutzhandschuhe müssen wie alle Schutzhandschuhe zunächst den Anforderungen der EN 420 entsprechen. Sie definiert die allgemeinen Anforderungen zur Schutzleistung, Unschädlichkeit und Ergonomie. Zudem werden Vorgaben zur Reinigung, Kennzeichnung und Information gegeben und auf Prüfverfahren zur Leistungsbeschreibung von Schutzhandschuhen verwiesen.

Die EN 420 ist nur zusammen mit den spezifischen Normen für Schutzhandschuhe anzuwenden, im Falle von Hitzeschutzhandschuhen ist dies sie EN 407. Sie gilt für alle Handschuhe, die gegen Hitze und/oder Feuer in einer der folgenden Formen schützen:

  • Feuer
  • Kontaktwärme
  • Konvektive Wärme (Wärme, die bei
  • Kontakt mit der Wärmequelle durch die Kleidung zum Körper geleitet wird)
  • Strahlungswärme
  • Kleine Spritzer geschmolzenen Metalls
  • Große Mengen flüssigen Metalls

 

Die EN 407 gilt nicht für spezifische Anwendungen von Hitzeschutzhandschuhe, z.B. Brandbekämpfung oder Schweißen. Entsprechend den Anforderungen der EN 407 sollten Hitzeschutzhandschuhe folgende Materialeigenschaften haben:

  •  Schwere Entflammbarkeit/Flammenausbreitung
  • Geringer Wärmedurchgang, um eine Schutzwirkung gegen Strahlungs-, Konvektions- und Kontakthitze zu gewährleisten
  • Hohe Temperaturbeständigkeit: das Material darf unter Temperaturbelastung nicht schmelzen, nicht übermäßig schrumpfen und nicht zerfallen.

Leistungsstufen der EN-Norm 407

Da Hitzeschutzhandschuhe meistens in Bereichen eingesetzt werden, die auch mit mechanischer Belastung einhergehen, sollten sie eine gute Abriebfestigkeit und ggf. auch eine gewisse Schnittfestigkeit zeigen. Vorgeschrieben für Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken sind mindestens Level 1 für Abrieb- und Weiterreißfestigkeit nach EN 388.
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(A) Prüfung des Brennverhaltens – EN 26941

Relevant zur Leistungsbeschreibung des Brennverhaltens sind:

  • die Nachbrennzeit, d.h. die Zeit in Sekunden von der Wegnahme der Zündflamme bis zum verlöschen von Flammen an der Probe
  • die Nachglimmzeit, d.h. die Zeit in Sekunden vom Verlöschen der Flamme an der Probe bis zur Beendigung des Glimmens

 

Die Prüfung des Brennverhaltens erfolgt nach EN ISO 6941. Dazu wird ein Handschuh in definierter Position mit einem Brenner für 3 Sekunden und für 15 Sekunden beflammt und nachfolgend jeweils die Nachbrennzeit und die Nachglimmzeit geprüft. Dabei darf das Material weder schmelzend abtropfen, noch das Innere des Handschuhs Anzeichen von Schmelzen zeigen. Weiterhin darf sich die Naht nach einer Beflammungszeit von 15 Sekunden im beflammten Bereich nicht öffnen. Abhängig von der Nachbrenn- und Nachglimmzeit werden folgende Leistungslevel definiert:

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(B) Prüfung der Kontaktwärme – EN 702

Die Prüfung auf Kontaktwärme erfolgt nach EN 702. Dazu wird von den Handschuhinnenflächen von drei Handschuhen jeweils eine Probe entnommen und der Wärmedurchgang bestimmt. Aus den drei Einzelwerten für Schwellenwertzeit wird der arithmetische Mittelwert gebildet und auf ganze Sekunden
gerundet angegeben.

Erreicht der Schutzhandschuh Level 3 oder 4, so muss das Brennverhalten geprüft werden. In diesem Fall muss der Handschuh mindestens die Level 3 im Brennverhalten erreichen. Ansonsten wird als höchste Leistungsstufe für Kontaktwärme Level 2 angegeben

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(C) Konvektive Wärme – EN 367

Die Prüfung der konvektiven Wärme erfolgt nach EN 367. Eine Handschuhprobe wird 10 Sekunden mit einer Gasbrennerflamme (Wärmestromdichte 80 kW/m 2) beflammt. Für jede Materialart oder Materialzusammensetzung wird der Wärmeübergangsgrad bestimmt, indem der Temperaturanstieg an
der nicht beflammten Seite der Stoffprobe gemessen wird. Der Wärmeübergangsgrad beschreibt die theoretische Temperaturerhöhung auf menschlicher Haut bei spontaner Flamm- oder Hitzestrahlungseinwirkung auf die Handschuhaußenseite. Ein Anstieg von 24°C wird dabei als wahrnehmbare Schmerzschwelle auf der menschlichen Haut angenommen. Der Wärmeübergangsindex HTI (Heat Transfer Index) gibt die Mindestschutzzeit des Handschuhs an, die erforderlich ist, um eine Temperaturerhöhung von 24°C auf der nicht beflammten Handschuhseite hervorzurufen.

Der Leistungslevel für konvektive Wärme wird nur angegeben, wenn der Handschuh Level 3 oder 4 im Brennverhalten erreicht hat. Wird dies nicht erreicht, so wird ein „X“ als Leistungsstufe angegeben.

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(D) Strahlungswärme – EN 366

Die Strahlungswärme ist ein Maß für die Isolationsfähigkeit von Materialien. Sie wird für Hitzeschutzhandschuhe mit geringen Abweichungen nach EN ISO 6942:2002, Methode B mit einer definierten Wärmestromdichte geprüft. Dabei wird eine Handschuhprobe mit einer Art Gasheizgerät der Wärmestromdichte von 20 kW/m 2 bestrahlt und die Wärmeübertragung auf der nicht bestrahlten Handschuhseite gemessen. Es wird die Zeit bis zu einem Temperaturanstieg von 24°C gemessen
(Wärmeübertragung RHTI24 = Radial Heat Transfer = Temperaturanstieg um 24°C).

Der Leistungslevel für Strahlungswärme wird nur angegeben, wenn der Handschuh Level 3 oder 4 im Brennverhalten erreicht hat. Wird dies nicht erreicht, so wird ein „X“ als Leistungsstufe angegeben.

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(E) Kleine Spritzer geschmolzenen Metalls – EN 348

Bei der Prüfung nach EN 348 muss die Anzahl der Tropfen, die zu einer Temperaturerhöhung von 40°C führt, den Anforderungen der nachfolgenden Leistungsstufen entsprechen.

Die Prüfung wird an vier Prüfmuster durchgeführt. Der Handschuhinnenseite und dem Handschuhrücken eines Handschuhpaares wird je Handschuh eine Probe entnommen. Aus den zwei Einzelwerten für die Handschuhinnenseite und den zwei Einzelwerten für den Handschuhrück wird jeweils der arithmetische Mittelwert gebildet und auf ganze Tropfen gerundet angegeben. Maßgeblich für die Leistungsstufe ist der niedrigere der beiden Mittelwerte. Eine Leistungsstufe für kleine Spritzer geschmolzenen Metalls wird nur angegeben, wenn der Handschuh Level 3 oder 4 im Brennverhalten erreicht hat. Wird dies nicht erreicht, so wird ein „X“ als Leistungsstufe angegeben.

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(F) Große Mengen flüssigen Metalls – EN 373

Die Prüfung erfolgt nach EN 373. Diese Norm berücksichtigt die Wärmeübertragungseigenschaften einer Probe und dessen dynamischen Widerstand gegen das Durchdringen flüssigen Metalls. Die Handschuhprobe wird in einen Befestigungsrahmen eingespannt und mit einer PVC-Folie hinterfüttert, die die menschliche Haut simulieren soll. Der Befestigungsrahmen wird in einem definierten Probenwinkel zur Horizontalen arretiert und anschließend mit flüssigem Metall (hier: Eisen) übergossen. Nach dem Gießvorgang darf die Hautsimulierende PVC-Folie keine Glättung oder andere Veränderungen der genarbten Oberfläche mit der entsprechenden Menge flüssigen Eisens zeigen. Die Prüfung wird mit je drei Prüfmustern für die geforderte Metallmenge durchgeführt.

Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn kleine Metallspritzer an der Probe kleben bleiben, oder wenn die Probe brennt oder durchgeschmolzen ist. Wird die Prüfung nicht bestanden, so wird ein „X“ als Leistungsstufe unter dem Piktogramm angegeben. Diese Prüfung gilt nur für geschmolzenes Eisen.
Falls gefordert, müssen andere Metalle geprüft werden.

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Egal für welche Anforderungen oder in welcher Branche Sie auf der Suche nach einem optimalen Handschuh sind, wir helfen Ihnen gerne. Unser Ziel: Eine bestmögliche Beratung!

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